Förderung „Digital Jetzt“ gestartet

Die Bundesregierung hat eine neue Fördermaßnahme initiiert: das Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ startet am 1. September 2020

Der Beitrag wurde zuletzt am 10.11.20 aktualisiert.

Auf der Homepage des BMWI heißt es dazu: „Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.“

Das Förderprogramm

Um was geht es?

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Hinweis zur Förderung beider Module

Der Bundesregierung geht es um Maßnahmen zur Digitalisierung, aber auch um die Qualifizierung von Mitarbeitenden, da es „im Mittelstand an (IT-) Fachkräften” fehlt. Unternehmen können deshalb in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Wer kann beantragen?

  • Soloselbstständige

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 499 Beschäftigten)

  • alle Branchen

Hinweis für Netzwerke

Es gelten erhöhte Förderquoten für „gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks. Das heißt innerhalb von arbeitsteiligen Kooperationen von mehreren unabhängigen Partnern, die jeweils eigenständige Bei- träge in einer gemeinsamen Wertschöpfungskette bzw. -netzwerk erbringen, wobei diese Tätigkeiten Werte schaffen, Ressourcen verbrauchen und in Prozessen miteinander verbunden sind.” Dies ist besonders interessant für Agenturnetzwerke, aber auch für gemeinsame Vorhaben von Kunden und Agenturen und könnte evtl. die gemeinsame Anschaffung eines Digital-Asset-Managements betreffen.

Wieviel kann beantragt werden?

  • Staffellung nach Anzahl Ihrer Beschäftigten: zwischen 40 und 50 % Ihrer Umsetzungskosten des Projektes

  • Mit Bonusprozentpunkten bis zu 70%
  • Untergrenze: 17.000 EUR

  • Obergrenze: max. 50.000 EUR

Kommentar zur Mindestförderung

Mit der Untergrenze liegt die Hürde für die wirklich kleinen Unternehmen recht hoch: Für die zu fördernde Investition von 17.000 EUR liegt die Investitionssumme vermutlich weit über dem, was Soloselbständige und Kleinstunternehmen momentan aufbringen können.

Wie geht es?

  • Der Antrag kann seit dem  7.9.2020 online gestellt werden (siehe auch nächster Punkt)

  • Vorher muss ein Digitalisierungsplan erstellt werden

  • Die Fördersumme wird nach Umsetzung des Projekts ausgezahlt

Bis wann kann beantragt werden?

  • Im Augenblick (10.11.2020) sind offenbar so viele Anträge gestellt worden, dass das Antragstool des BMWi aktuell erneut nicht zur Verfügung steht.
  • Für die Beantragung muss sich das Unternehmen zunächst registrieren. War die Registrierung erfolgreich, kann dann der Antrag gestellt werden.
  • Für die Registierung werden Zeitfenster geöffnet, in dem dies möglich ist. Das letzte war am 03.11.2020.
  • Wann die nächste Registierung möglich ist, ist nicht bekannt. Hierzu heißt es auf der Homepage: „Die Registrierung wird in Kürze wieder öffnen. Wir arbeiten hierzu an einem angepassten Verfahren für die Registrierung und Antragstellung. Dieses Verfahren wird in Kürze hier veröffentlicht.“
  • Grundsätzlich läuft das Förderprogramm „Digital Jetzt“ bis Ende 2023.

Unterstützung durch hm43

=> Bei der Erstellung des Digitalisierungsplanes bin ich gerne behilflich. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf: 04102/98 22 579

Dann sprechen wir darüber, wie ich Sie – z.B. bei der Erstellung des Digitalisierungsplanes – unterstützen kann und wir die „Pause“ in der Antragstellung nutzen können.

 

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